Einfach grotesk

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Zum Artikel „20 Jahre Kampf ums Kopftuch“ vom 6. Juli:

Immer wieder fordern Musliminnen, ihr Kopftuch, ein religiöses Symbol, auch als Lehrerin tragen zu dürfen. Diesbezüglich beschwert sich Frau Ludin, dass sie aufgrund des Verbotes keine Karriere als Lehrerin machen konnte. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht 2015 das pauschale Verbot des Tragens eines Kopftuches von Lehrerinnen nicht für verfassungsgemäß erachtet, aber es gleichzeitig den einzelnen Ländern überlassen, wie eine mögliche Gestaltung aussehen könnte.

Berlin ist dem durch Erlass des Neutralitätsgesetzes, das das Tragen von religiösen Symbolen in der Schule untersagt, in vorbildlicher Weise nachgekommen. Es bleibt zu wünschen, dass Baden-Württemberg hier auch endlich entsprechende Regelungen trifft. Denn auch unsre Kinder haben ein Anrecht auf religiöse Neutralität im Schulunterricht.

Traum von Millionen

Soweit nun eine Umfrage unter jungen Musliminnen ergeben habe, dass das Kopftuchverbot als größte Hürde bei der Integration gewertet wurde, so sollte man mal das Wort Integration näher beleuchten: Integration bedeutet Eingliederung in ein größeres Ganzes, das heißt Eingliederung von Musliminnen in Deutschland und nicht umgekehrt. Diesbezüglich vom Staat mehr Toleranz zu fordern – so Ludin – ist grotesk. Auch ihr wäre eine Karriere als Lehrerin in Deutschland ohne weiteres möglich gewesen, wenn sie sich an die entsprechenden Regelungen des Landes gehalten hätte. Ein Recht, von dem Millionen Frauen in islamischen Ländern träumen.

Maike-Tjarda Müller, Mannheim

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