Zum Thema - Erörterungstermin in Seckenheim, Bericht im "MM" vom 14. Oktober Es gibt auch einige Nachteile

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Der "MM" berichtete über den Erörterungstermin in Seckenheim zum geplanten Umbau der Haltestelle Seckenheim-Rathaus. Dabei wurden ausführlich die Einwände der Behindertenverbände dargestellt, die restlichen erörterten Themen waren aber auch interessant.

So soll die Anzahl der Bushaltestellen von vier auf drei verringert werden. Während heute je eine Haltestelle für die Busse nach Ladenburg, nach Friedrichsfeld, nach Rheinau und nach Feudenheim zur Verfügung steht, sollen in Zukunft die Busse nach Ladenburg und nach Feudenheim mit einer gemeinsamen Haltestelle auskommen.

Damit ist der BRN (Bahnbus), der die Linien 625, 626 und 628 betreibt, gar nicht einverstanden. So wird es in Zukunft wohl vorkommen, dass ein Bus, der einen anderen Bus überholen lassen soll, eine Extrarunde durch Seckenheim drehen muss z.B. zum OEG-Bahnhof.

Auch die geringere Länge der Bushaltestellen ist ein Problem: Da die Haltestellen vom Rathaus in Richtung Penny verschoben werden, steht weniger Platz zur Verfügung. Nur noch am Bussteig 1 Richtung Ilvesheim werden Gelenkbusse halten können, an den beiden anderen Bussteigen reicht die Länge nur noch für Normalbusse. Wenn die RNV auf ihren Buslinien nach Rheinau oder Friedrichsfeld Gelenkbusse einsetzen möchte, muss sie in Zukunft auf den Bussteig 1 des BRN ausweichen.

Als weiteres Problem wurde der Anschluss von Bahn zu Bus an der neuen Haltestelle erörtert. In Zukunft halten die OEG-Züge Richtung Mannheim auf der Straße in Höhe des Rathauses, Autos können nicht mehr wie bisher an den Zügen vorbeifahren. Dadurch können sich in Zukunft Staus hinter den haltenden Zügen ergeben, in denen dann auch die Busse mit ihren Fahrgästen feststecken würden.

Die RNV hofft, mit Fahrplanänderungen das Problem in den Griff zu bekommen oder einzelne Züge am Seckenheimer OEG-Bahnhof so lange zurückzuhalten, bis der Anschlussbus am Rathaus angekommen ist.

Insgesamt wurde offenkundig, dass der Vorteil der Barrierefreiheit der geplanten Haltestelle mit Nachteilen in anderen Bereichen verbunden ist. Das Regierungspräsidium muss nun entscheiden, ob die RNV die Haltestelle wie geplant umbauen darf.

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