Zum Thema - Bundesgartenschau Für mehr Rechtssicherheit

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Die Bürgerinitiative gegen die Bundesgartenschau 2023 möchte rechtlich geklärt ha ben, ob beim Buga-Bürgerentscheid auch EU-Bürger abstimmen durften.

© tan

So könnte man die gegenwärtige Auseinandersetzung um die Klage der BuGA-Gegner (BI = Bürgerinitiative), die den Bürgerentscheid anfechten, in kurzen Worten umschreiben: Mit der Klage geht es eben nicht um billige Stimmungsmache, wie von manchen Politikern und Bürgern behauptet wird. Von rechten Parolen, Fremdenhass und Ausländerfeindlichkeit distanzieren wir uns ganz entschieden. Billige Angriffe, auf die man eigentlich gar nicht reagieren sollte.

Nein, es geht ganz konkret um mehr "echte Demokratie", um demokratische Spielregeln, um Rechtssicherheit und um einen fairen Umgang mit dem politischen Gegner. Im 21. Jahrhundert heißt es nicht mehr: "L´État, c´est moi, mais l´État sommes nous" (Sonnenkönig, Ludwig der XIV), zu deutsch, "der Staat bin ich", sondern, "der Staat sind wir".

Kein Mitglied der BI hat etwas gegen die Teilnahme von EU-Ausländern an Bürgerentscheiden. Voraussetzung ist allerdings, dass ihre Teilnahme verfassungskonform ist. Und genau darüber wird unter Verfassungsjuristen äußerst kontrovers diskutiert. Im Interesse aller, dem der EU-Ausländern und dem künftiger Bürgerentscheide, muss diese Frage endgültig geklärt werden.

Sollte die Teilnahme, wider Erwarten, als verfassungswidrig eingestuft werden, ist dieser Bürgerentscheid und auch alle künftigen, nicht gesetzestreu und damit ungültig. Das ist nicht die Schuld der BI. Die Teilnahme der EU-Ausländer kann dann nur durch eine Verfassungsänderung, mit entsprechender Mehrheit, ermöglicht werden. Normalerweise müssten alle, auch die Politiker und die EU-Ausländer, der BI für den Versuch der verfassungsrechtlichen Klarstellung dankbar sein. Persönliche Diffamierung (Verleumdung), Diskriminierung (Ungleichbehandlung) und Demagogie (die Sache, die man durchsetzen will, als die einzig gute und wahre darstellt), ist deshalb die völlig ungeeignetste Methode der politischen Auseinandersetzung.

So wird man die Gegner der BuGa (BI) nicht in das "gemeinsame Boot Mannheim" holen, wie es unser OB nach dem Entscheid großherzig, kurfürstlich verkündet hat. Bei der Klage gegen den Bürgerentscheid der BI geht es im Kern um etwas viel Wichtigeres. Mit Bürgerentscheiden stecken wir in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Es muss von oberster Instanz eindeutig festgelegt werden, was kommunale Institutionen in ihren Funktionen vor einem Bürgerentscheid dürfen bzw., viel wichtiger, was sie nicht dürfen. Vor allem dürfen sie nicht in nur eine Richtung politisch tätig werden, sie sind zu strikter Neutralität verpflichtet. Eine unverhältnismäßige, einseitige Bewerbung durch den OB, den Gemeinderat und Lobbyisten hat mit einem Bürgerentscheid nichts zu tun. (Die Werbungskosten, finanziert aus Steuergeldern, sollen sich auf ca. 150.000 Euro belaufen).

Für eine demokratische und, vor allen Dingen finanzierbare Weiterentwicklung, benötigt Mannheim auch in Zukunft mehr "neutrale" Bürgerentscheide. Das Wann und das Wie muss aber durch absolute Rechtssicherheit und Klarheit entwickelt werden. Dazu soll die Klage der BI einen Beitrag leisten.

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