Gerechtigkeit nur ein theoretischer Begriff

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Zum Kommentar „Recht und Moral“ vom 20. Februar:

Am 20. Februar wird weltweit der Tag der sozialen Gerechtigkeit begangen, um auf Ungerechtigkeiten hinzuweisen. Genau an diesem Tag erscheint im „Mannheimer Morgen“ ein großer Artikel zum jahrelangen Rechtsstreit um Überstunden zwischen Feuerwehrleuten und der Stadt Mannheim.

Laut EU-Arbeitsrichtlinie 93/104/EG sind seit 2001 Bereitschaftszeiten wie normaler Volldienst abzurechnen. Diese Rechtsauffassung hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Februar 2018 bestätigt. Trotzdem weigert sich die Stadt, alle geleisteten Überstunden zu vergüten. Wo bleibt hier die soziale Gerechtigkeit?

Absolutes Unverständnis

Dieser Fall beweist wieder einmal, dass in der Politik soziale Gerechtigkeit nur ein theoretischer Begriff ist. Auch der Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts ist kein wirklicher Vergleich, denn die Forderungen der Feuerwehrleute würden nur zu einem Viertel erfüllt, man könnte es auch einen faulen Kompromiss nennen. Der Kommentar von Peter W. Ragge mit der Überschrift „Recht und Moral“ drückt mit jedem Wort das aus, was viele Bürger empfinden: absolutes Unverständnis für das Vorgehen der Stadt.

Info: Originalartikel unter http://bit.ly/2Inx40a 

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