Gibt es nichts Wichtigeres?

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Graffiti: Thematisiert ist in Dresden der Polizeieinsatz gegen ein ZDF-Team während einer Demonstration. © dpa

Zum Artikel „LKA-Mann pöbelt in Pegida-Reihen“ und weitere vom 24.8.:

Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus: Da veröffentlicht Ihre Zeitung einen ausführlichen Bericht und dann noch eine ganze Seite über den Vorfall, bei dem ein Teilnehmer der Pegida-Demonstration sich über Videoaufnahmen des ZDF von ihm heftig beschwerte und die Polizei herbeirief, die dann auch einschritt. Die Aufregung ist groß, dass der Teilnehmer auch noch ein LKA-Mann von Sachsen ist, allerdings als Privatmann teilnehmend.

Gibt es denn nichts Wichtigeres zu berichten? Und Hagen Strauß beschwert sich in einem langen Kommentar über die sächsische Polizei und über Sachsens Ministerpräsident Kretschmer, der vor Vorverurteilung der Polizei warnte und zu Sachlichkeit riet. Sogar Bundeskanzlerin Merkel meldete sich aus Berlin zu Wort mit der Aussage, wer auf Demonstrationen gehe, müsse damit rechnen, von den Medien aufgenommen zu werden.

Überprüfung hinausgezögert

Dabei macht Ministerpräsident Kretschmer es genau richtig. Ohne Kenntnis der genauen Umstände wird über die sächsische Polizei hergezogen; das ist Vorverurteilung. Wie im Nachhinein herauskommt, haben die Journalisten ihre Überprüfung durch die Polizei mutwillig hinausgezögert und sich auf provozierende Weise unkooperativ verhalten. Und Sachlichkeit ist auch in Bezug auf den Demonstranten geboten, denn die Aufregung über das „Pöbeln“ des LKA-Mannes geht an der Sache vorbei.

Die Rechtslage nach der neuen europäischen Datenschutzverordnung ist dergestalt, dass in der Tat Aufnahmen von Menschengruppen im öffentlichen Raum, also auch auf Demonstrationen, erlaubt sind. Jedoch darf es nicht dazu kommen, dass einzelne Personen ohne ihre Zustimmung im Bild herausgestellt werden oder herausgestellt werden können. Aber genau das ist, wie auf den Videoaufnahmen im Fernsehen zu sehen war, geschehen: Die Journalisten hatten eine Kleingruppe aus der Nähe mit Großaufnahmen ins Visier genommen.

Recht zum Selbstschutz

Wie sich aus dem kurzen gezeigten Videoausschnitt ergibt, hat es zuvor schon eine Auseinandersetzung gegeben, bei der der Demonstrant sich gegen die aufdringliche Videoaufnahme gewandt hatte. Gezeigt wurde nur die letzte verbal eskalierende Stufe seines Protestes. Dabei hat er nur sein Recht zum Selbstschutz gegen die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte wahrgenommen (auch LKA-Leute haben, gleich ob im Dienst oder privat, Persönlichkeitsrechte), wenn auch auf ungeschickte Weise lauthals und emotional; das ist aber keine Straftat.

Es ist offensichtlich, dass die Journalisten, ihre mediale Macht ausspielend, ihn nach seinen ersten Protesten vorsätzlich in diese emotionale Lage hineinprovoziert haben und ihn vorführen wollten. Und es ist nicht das erste Mal, dass Journalisten, deren eigentliche Aufgabe im Berichten besteht, sich selbst die Story beschaffen. Solche Fernsehberichte beschädigen das Ansehen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Das ZDF findet dann auch noch Gefallen daran, diese Sache groß herauszustellen. Damit gewinnt man keine Quote zurück.

Info: Originalartikel unter http://bit.ly/2wDqRIG