Indirekter Anteil wird oft übersehen

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Zum Artikel „Haushalten droht höhere Stromrechnung“ vom 29. April:

Dem Artikel ist zu entnehmen, dass staatliche Aufschläge und Steuern 53 Prozent des Strompreises für die privaten Haushalte ausmachen; knapp die Hälfte davon geht auf das Konto der Umlage für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Diese belaufe sich zur Zeit auf 6,76 Cent pro Kilowattstunde, das mache für einen Durchschnittshaushalt 224 Euro im Jahr aus; so weit der Artikel.

Diese genannten 224 Euro sind aber nur die halbe Geschichte. Die EEG-Umlage wird ja nicht nur den privaten Haushalten, sondern auch gewerblichen Betrieben und öffentlichen Institutionen abverlangt. Und diese geben ihre Kosten, auch ihre Stromkosten, in ihren Preisen für Produkte und Dienstleistungen natürlich an ihre Kunden weiter. Letztlich zahlt der Kunde über die Preise auch deren EEG-Umlage – es gilt das Grundprinzip der Marktwirtschaft, dass der Endverbraucher alles zahlt.

Verschiebung der CO2-Emission

Die privaten Haushalte kommen also für die gesamten EEG-Kosten auf. Der indirekte Anteil wird oft übersehen, weil er geschickt verschleiert wurde; er kommt an die 224 Euro im Jahr ebenfalls nahe heran. Dank der EEG-Umlage kann Deutschland sich der höchsten Strompreise auf der Erde für die privaten Verbraucher erfreuen. Bis heute sind schon hunderte von Milliarden Euro an EEG-Umlage geflossen, und Letztere wird uns noch weitere 20 oder mehr Jahre belasten. Minister Altmaier schätzte die Gesamtkosten des EEG, das einst von der Regierung Schröder-Trittin geschaffen wurde, auf etwa eine Billion Euro.

Auf einen Vierpersonenhaushalt entfielen so im Schnitt im Laufe der Jahre 40 000 bis 50 000 Euro. Das ist viel Geld für eine Klimapolitik, die international als höchst ineffizient gilt, denn die Entlastung für das Klima durch das EEG wurde bisher durch den übergreifenden europäischen Emissionshandel weitgehend zunichtegemacht; es gab per Saldo keine Verringerung der CO2-Emission, sondern nur eine Verschiebung von den deutschen Stromproduzenten auf andere Emittenten im In- und Ausland.

Kreative Konstruktion

Ab 2021 kommt auf den Verbraucher auch noch die von der Regierung jüngst beschlossene CO2-Bepreisung hinzu. Die Regierung hat angekündigt, mit einem Teil der CO2-Einnahmen die EEG-Umlage weitgehend abzulösen. Der private Stromverbraucher würde von ihr dann nur noch einen Restbetrag in seiner Stromrechnung vorfinden. Die Kosten für das EEG verschwinden damit aber nicht, denn es gibt vertragliche und gesetzliche Zahlungsverpflichtungen, die erhalten bleiben.

Dem Artikel in Ihrer Zeitung ist zu entnehmen, dass insbesondere die Grünen, Erfinder des EEG, darauf drängen, die EEG-Umlage schon ab dem Sommer 2020 zu senken. Wird das nun endlich eine wirkliche Entlastung für den Verbraucher bringen? Leider nein! Hier wird vielmehr durch eine kreative Finanzierungskonstruktion nur ein weiterer Schleier aufgespannt, um die Herkunft der EEG-Kosten zu verbergen.

Lästiges Thema

Statt mit der Stromrechnung zahlt der Verbraucher nun die EEG-Umlage unter anderem an der Tankstelle, statt aus der linken Tasche, zahlt er sie aus der rechten Tasche. Transparenz sieht anders aus. Auch für die künftige CO2-Bepreisung des Energieverbrauches, die im gewerblichen, privaten und öffentlichen Bereich zum tragen kommt, gilt im Übrigen der Grundsatz, dass der Endverbraucher die Kosten bezahlt. Das EEG ist keine Erfolgsgeschichte. Auch für die Politiker wandelte sich das EEG vom Quell reiner Freude zum inzwischen lästigen Thema.

Hartfrid Golf, Lampertheim

Info: Originalartikel unter https://bit.ly/3b2Qxk9