Zum Thema - Warteschleife beim Telefon Knebelvertrag

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Die Problematik, die sich im Zusammenhang mit dem Wettbewerb um die neue Warteschleifenmusik bei den Telefonen der Stadt Mannheim stellt, ist doch folgende: Die GEMA hat die Verwertungsrechte über sämtliche Werke eines Mitgliedes. Somit spart die Stadt nur, wenn derjenige, der die Warteschleife komponiert, nicht in der GEMA ist.

Sollte der Künstler aber nun im Nachhinein die GEMA-Mitgliedschaft erwerben, muss die Stadt dann doch zahlen. Um sich davor zu schützen, muss sie das junge Talent zwingen, solange die Warteschleifenmusik von ihr genutzt wird nicht in die GEMA einzutreten und somit in einer späteren Phase seines Lebens auf eine mögliche wichtige Einnahmequelle zu verzichten.

Das nenne ich einen Knebelvertrag, der möglicherweise nicht einmal rechtens ist. Knebelvertrag nenne ich aber auch, wenn ein Künstler nicht selber entscheiden darf, welche seiner Werke über die GEMA vertreten werden und welche er selber verwertet. In beiden Fällen werden die Interessen des Künstlers beschnitten. Wer redet da ernsthaft von Förderung?

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