Lärmschutz-Argument zu Tempo 30 falsch

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Zum Artikel „Tempo 30 für die Nachtruhe“ vom 22. Juli:

Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz hat 2011 festgestellt, dass bei gleichmäßiger Fahrt die Schadstoffemissionen bei Tempo 50 geringer sind als bei Tempo 30. Dass die Lärmreduktion im nicht wahrnehmbaren Bereich liegt, haben andere Studien belegt. Tempo 30 mit dem Zusatz Lärmschutz zu rechtfertigen, ist nicht legitim.

Viel wichtiger wäre es, darzulegen, dass neben den „Posern“ und den Autoherstellern die wahren Schuldigen, wie bereits beim Dieselskandal oder bei den falschen Angaben zum Spritverbrauch, der Gesetzgeber und das Kraftfahrtbundesamt sind, die das alles zulassen. Maximale Stand- und Fahrgeräusche hätten bereits vor Jahrzehnten für die jeweiligen Neufahrzeuge gesetzlich heruntergesetzt werden können. Seit es Hybridfahrzeuge gibt, hätte man diese Technologie dahingehend gesetzlich vorschreiben können, dass der E-Motor für Stadtfahrten zwingend einzuschalten ist. Statt auf Knopfdruck zu röhren oder im Navi vor Radarfallen zu warnen, könnte die heutige Technik dafür genutzt werden, dass ab dem Ortsschild das Auto automatisch mit Strom fährt.

Stattdessen bekommen wir Fahrverbote und zahlen enorme Summen für den Lärmschutz. Zusätzlich zahlt jeder Anwohner dann, wenn er selbst zum Pendler wird, immer mal wieder Bußgeld in der Tempo-30-Zone der anderen Anwohner.

Es ist ein gutes Ziel, den Straßenverkehr leiser zu machen. Das ist gut für die überwiegende Mehrheit. Eine sehr kleine Minderheit nimmt für sich in Anspruch, aus welchen Gründen auch immer, Tag und Nacht auf den Straßen mit ihren Autos und Motorrädern Krach zu machen, und was noch schlimmer ist als dies: Sie machen dies mit Vorsatz, indem die Motoren und Auspuffanlagen entsprechend getunt werden.

Grenzwerte festsetzen

Nochmals: Es ist eine sehr, sehr kleine Minderheit von Fahrzeugführern. Wie können wir das ändern? Im Artikel wird dies in einem Satz richtig angesprochen: „Gesetzliche Grenzwerte für Verkehrslärm gibt es nicht.“ Kann die Politik nicht gesetzlich vorgeben, wie viel Lärm ein Antrieb auf unseren Straßen machen darf? Der Grenzwert ist doch einfach zu ermitteln. Er sollte sich an einem Wert orientieren, wie dies für alle umwelttechnischen Grenzwerte in der EU ermittelt wird. Dies ist der sogenannte BAT-Wert (best available technology – also bestmögliche Technologie). Dieser Wert liegt Klassen unter dem Lärmpegel, den wir täglich immer wieder anhören müssen, weil die Politik nicht tätig wird.

Die Umsetzung kostet auch kein Geld. Wenn das Gesetz gilt, kann jeder Polizist den Führer eines Fahrzeuges zum TÜV schicken, um es überprüfen zu lassen. Die Prüfung zahlt der Führer, wenn das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Festlegungen entspricht. Wir haben bald Ruhe – Tag und Nacht. Ob wir dann noch 30er-Zonen benötigen?

Info: Originalartikel unter https://bit.ly/3hB9vlw

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