Mit welchem Recht Polizei geholt?

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Zum Artikel „Im Mittelgewann erneut Bäume gefällt“, MM vom 17.1.2018

Wieder einmal verwendet der NABU in Berichten zum Mittelgewann sein Lieblingswort „Zerstörungswut“. Dieses Wort kommt nämlich in allen Artikeln vor, wenn Besitzer Bäume fällen oder stark zurück schneiden.

Die Eigentümer der Grundstücke können in dem gesetzlich vorgeschriebenem Zeitraum Obstbäume und tote Bäume fällen oder zurück schneiden. Das Mittelgewann ist kein Naturschutzgebiet.

Jeder Besitzer schaut vor seiner „Zerstörungswut“, dass keine Tiere vorhanden sind . Mit welchen Recht wird hier die Polizei geholt und ein Aufstand geprobt, obwohl der NABU noch nicht mal weiß, ob Tiere in den Bäumen wohnen? Muss man seit neuestem eine Genehmigung beim NABU einholen? Wichtig ist: Man bringt sich mal wieder in die Zeitung.

Wo war der NABU (die Natur- und Tierschützer!!!), als das Neckarvorland wegen der Fischkinderstube zerstört wurde?

Wo ist der NABU, wenn in anderen Gebieten außer im Mittelgewann Bäume gefällt werden. Da wird mit Sicherheit auch ein großer Lebensraum der Tiere vernichtet. Es fällt so langsam auf, dass der NABU Edingen-Neckarhausen sich nur für das Mittelgewann verantwortlich fühlt.

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