Neues Gesetz für Ärzte verschärft die Probleme

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Zum Artikel „Mehr Gerechtigkeit beim Arzt“ vom 27. September:

Dieser Artikel stellt das neue geplante Gesetz meiner Meinung nach sehr einseitig dar. Unser Gesundheitsminister Spahn verkauft eine Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit von 20 auf 25 Stunden pro Woche, die Kassenärzte für die Versorgung gesetzlich versicherter Patienten aufwenden müssen, als Verbesserung. Diese Maßnahme ist in keinster Form geeignet, die Versorgung der Kassenpatienten zu verbessern, da bereits jetzt der überwiegende Anteil der niedergelassenen Ärzte 50 bis 60 Stunden pro Woche tätig ist und dabei 80 bis 90 Prozent ihrer Zeit mit der Versorgung von Kassenpatienten verbringt. Der Minister gibt in der Bundespressekonferenz vom 26.08.2018 zu, dass es sich nur um einige wenige Ärzte handelt, die ihre Praxen bereits täglich um 12 Uhr schließen würden. Genau diese Praxen wolle er nun zwingen, mehr Sprechstunden für Kassenpatienten anzubieten. Wie dies bei diesen wenigen betroffenen Praxen zu einer Verbesserung der Versorgung aller Kassenpatienten in Deutschland führen soll, bleibt schleierhaft. Bereits mit dem Vorgängergesetz und der Einführung der Terminservicestellen, zu deren Errichtung die kassenärztlichen Vereinigungen gezwungen wurden, wurde ein verbesserter Zugang zum Facharzt versprochen. Für diese Terminservicestellen werden pro Jahr 120 Millionen Euro ausgegeben, ohne dass hierdurch eine signifikante Anzahl von Terminen vermittelt wird. Bundesweit werden deutlich weniger als ein Prozent der Termine über Terminservicestellen vergeben. In unserer kardiologischen Facharztpraxis werden wir nächste Woche nach zweieinhalb Jahren den ersten Patienten sehen, der einen Termin über eine Terminservicestelle erhalten hat.

Kassen haben Mitschuld

Die Politik muss einsehen, dass durch weitere staatliche Eingriffe in die Organisation der Praxen das Problem nicht gelöst werden kann. Die Problematik mit der Terminvergabe entsteht in erster Linie durch die von den Kassen vorangetriebene und durchgesetzte Budgetierung der medizinischen Leistungen. Jeder niedergelassene Kassenarzt erhält seine Leistungen nur für eine bestimmte Anzahl von Kassenpatienten pro Quartal vergütet. Für die medizinischen Leistungen bei weiteren Patienten erhält er nur eine deutlich reduzierte Vergütung oder in manchen KV-Bezirken müssen diese Leistungen ohne jegliche Vergütung erbracht werden. Dass ein niedergelassener Arzt in dieser Situation knappe Termine bevorzugt an eine Patientengruppe vergibt, bei der seine Leistungen honoriert werden, ist nachvollziehbar.

Gleichzeitig werden für die Berechnung der notwendigen Arztzahlen pro Region veraltete Anhaltszahlen verwendet, die den tatsächlichen medizinischen Bedarf im Jahre 2018 nicht abbilden. Diese Maßnahmen führen zur Verknappung der Termine insbesondere in Facharztpraxen. An diesen Punkten wird jedoch nicht eingegriffen.

Das vorgelegte Gesetz wird in der vorliegenden Form das Ziel eines vermehrten Sprechstundenangebots aufgrund seiner Komplexität nicht erreichen. Die Politik hält weiterhin an den Maßnahmen weitgehend fest, die zu der heutigen Problematik geführt haben. Nach wie vor gibt es keine Ansätze für eine vernünftige Patientensteuerung und die Politik geht auch das Problem, dass zu wenige Studienplätze zur Verfügung stehen, nicht an. Der Gesetzgeber wird die Ärzte durch immer mehr planwirtschaftliche und bürokratiegezeichnete Ansätze und durch nicht mehr tolerierbare Kontroll- und Sanktionsmechanismen aus der Niederlassung vertreiben. Das neue Gesetz wird nicht mehr Gerechtigkeit beim Arzt bringen, sondern die Situation noch weiter verschlechtern und verschärfen.

Info: Originalartikel unter http://bit.ly/2y6vz2a 

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