Zum Artikel „Zweifel an gesetzlicher Rente wachsen“ vom 1. Oktober:
Die Rente war sicher, sie wurde nur unsicher gemacht, richtiggehend geplündert. Anlässlich eines Informationsabends vom Bundesvorsitzenden der Grauen Panther, Georg Schulte, habe ich mir folgendes notiert: Die gesetzliche Rentenversicherung wurde von Politikern missbraucht und geplündert.
1957 wurde durch Bundeskanzler Konrad Adenauer willkürlich die kapitalgedeckte Rentenkasse in ein Umlageverfahren geändert (§ 1383 RVO, heute § 153 SGB). Der Kassenbestand wurde um 14,5 Milliarden Gold-Mark geplündert.
Politiker- und Beamtendiktatur
Kriegsschulden und -schäden wurden bezahlt – die Bundeswehr wurde damit aufgebaut. Optionsanleihen wurden an Großfirmen vergeben (unter anderem VW, Audi, Siemens, BMW und so weiter), ohne dass jemals eine Rückzahlung stattgefunden hat. Entschädigungszahlungen, SS-Opfer, Kriegsopfer, Stasi-Opfer und so weiter, die deutsche Wiedervereinigung zum Großteil aus der Rentenkasse finanziert.
1981 wurde gegen die drei Rentenreformen vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger geklagt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied, dass Arbeitnehmer und Rentner bei der Altersversorgung nicht das gleiche Recht haben wie andere Bürger wie zum Beispiel Beamte, Politiker, Ärzte und Rechtsanwälte (berufsständige Versorgung). Die Rentenkasse gehört zu „öffentlichen Geldern“.
Damit haben die regierenden Politiker alle Freiheiten und Zugriff auf die Rentenkasse. Am 6. März 2002 entschied das BVerfG, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten wegen des Gleichheitsgrundsatzes des Artikels 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.
Wir haben in Fragen der Sozialversicherung eine reine Politiker- und Beamtendiktatur, die ihre Macht dazu ausübt, den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer deutlich zu benachteiligen. Das gibt es in keinem anderen westlichen demokratischen Land. In Deutschland haben wir den größten Sozialbetrug, den es in ein einem westlichen Land je gegeben hat. Die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer haben keine Rechte und bekommen auch kein Recht.
Zwei-Klassen-Sozialsystem
Klagen hiergegen hat keinen Sinn, Kläger werden neuerdings von der Justiz mit hohen Geldstrafen belegt. Wir haben nicht nur ein Zwei-Klassen-Sozialsystem, sondern auch ein Zwei-Klassen-Rechtssystem.
Seit 1991 wird unser Gesundheitssystem ständig reformiert. Nach jeder Reform war alles teurer und schlechter. Bei den Reformen haben ausschließlich Menschen das Sagen, die nicht in diesem System sind, Politiker, Beamte, Lobbyisten. Jeder gewinnt mit den Reformen, außer die gesetzlich versicherten Bürger.
Auch auf das Gesundheitssystem wurden versicherungsfremde Leistungen abgedrückt. Zum Beispiel werden Sozialhilfeempfänger (Hartz-IV) und Flüchtlinge zu einem Minimalbeitrag versichert. Auf die gesamten Sozialversicherungen lasten versicherungsfremde Leistungen von 230 Milliarden Euro jährlich. Aber nur 70 Milliarden Euro werden durch Bundeszuschüsse aufgefangen. Bei Direktversicherungsverträgen wurde rückwirkend in bestehende Verträge eingegriffen, so dass das Ersparte mit rund 20 Prozent weggenommen und damit zu einem Minusgeschäft wurde. Und warum macht man nichts dagegen?
In der Industrie wird immer der Benchmark durchgeführt, will heißen, wer macht es am besten? Warum schaffen wir es nicht, auf das österreichische oder Schweizer Modell zu gehen? Die Österreicher haben beispielsweise etwa 80 Prozent ihres letzten Nettos – alle müssen einzahlen, auch Beamte und private Berufe wie Rechtsanwälte oder Ärzte. Es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze und die Rente reicht dann auch wirklich aus.
Info: Originalartikel unter http://bit.ly/31Q4aiG