Unkreative Beamte im Parlament

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Zum Leserbrief „In der Politik zählen nur persönliche Ambitionen“ vom 19. März:

Der in dem Leserbrief beschriebene Zustand (fehlende Qualifikation) in der deutschen Politik, kann leider in allen Punkten bestätigt (beklagt) werden. Sucht man nach den Ursachen des beschriebenen Dilemmas, fällt zwangsläufig die Machtversessenheit der „Volksparteien“ auf, welche absolut kein Interesse daran zeigen, in ihren Kandidatenvorschlägen auch nur annähernd die Berufsgruppen in der Bevölkerung zu spiegeln.

Als beklagenswertes Ergebnis ergibt sich ein hoffnungslos überproportional vertretenes Beamtentum im Parlament, welches weder Kreativität, noch Bereitschaft zu Veränderungen einbringt. Diese unselige (abhängige) Verbindung der Parteien mit dem Beamtentum, mit der Folge der wechselseitig zugeschanzten Überversorgung im Alter, der absolut unwichtigen (ungewollten?) Qualifikation der Abgeordneten/Politiker, ist sicherlich ein Hauptgrund für die tiefgehende Ablehnung, welche viele Bürger empfinden, wenn Parteien scheinheilig zur Mitarbeit aufrufen!

Verschiedene Berufsgruppen

Erste Schritte, etwas an Glaubwürdigkeit von den Bürgern zurückzuerlangen, wären deshalb: Die Qualifikation der Abgeordneten/Politiker dadurch zu erhöhen, dass für die Ernennung in ein Amt eine festgelegte berufliche Qualifikation Voraussetzung wird. Die Berufsgruppen im Lande sollten sich in etwa auch im Bundestag wiederfinden. Damit wäre schon einmal sichergestellt, dass Menschen mitentscheiden, welche in der freien Wirtschaft gelernt haben, sich zu behaupten und in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Die Sorgen und Nöte aus der Bevölkerung kämen damit auch ungefiltert in das Parlament, wodurch die heute oftmals nur theoretischen Debatten entschieden an Glaubwürdigkeit gewännen.

Änderung des Wahlrechtes

Weitere Vorschläge, zur Erlangung einer besseren Glaubwürdigkeit von Parteien und Politikern wären: Verbot des Abstimmungszwanges (Fraktionszwang) für Abgeordnete, welche danach endlich ihrer Überzeugung oder ihres Gewissens folgend abstimmen können – und nicht einer vorgegebenen – die Demokratie verhöhnende „Parteienordnung“ folgen zu müssen.

Die Änderungen des Wahlrechts, um den Einfluss der Parteien zu begrenzen: Es kommen Großteils die gleichen Parteivasallen in die Parlamente, unabhängig der Entscheidungen der Wähler. Die Begrenzung der Anzahl der Abgeordneten, indem sich Ihre Zahl entsprechend der Wahlbeteiligung, also der tatsächlich abgegebenen gültigen Stimmen errechnet. Das gleiche Prozedere wäre schließlich auch für die Berechnung der Parteienfinanzierung zwingend anwendbar. Albert Reiß, Viernheim

Info: Originalartikel unter http://bit.ly/2ISujUZ

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