Leserbriefe Unvollständig und teilweise irreführend

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Zum Artikel „Urteil hat Folgen für Europa“ vom 16. Mai:

Der Kommentar und der Artikel von Detlef Drewes sind leider unvollständig und teilweise irreführend. Die EU ist eine Vertragsgemeinschaft von noch souveränen Mitgliedstaaten und kein föderaler, europäischer Bundesstaat. Der Gerichtshof der EU in Luxemburg hat die Aufgabe, über die Einhaltung dieses Vertragsrechts der EU (zum Beispiel Maastricht, Lissabon und so weiter) durch die Mitgliedstaaten und durch die EU-Organe, Kommission, EU-Parlament, EZB zu wachen.

Die Mitgliedsstaaten haben Teile ihres Rechtes auf Basis der EU-Verträge abgegeben und ein Gemeinschaftsrecht geschaffen. Die letzte Staatsgewalt liegt aber noch bei den Mitgliedstaaten und deren jeweiligen Verfassungen. Das EU-Vertragsrecht steht nicht generell über den Verfassungen der Nationalstaaten, sonst könnte man ja zum Beispiel das Grundgesetz abschaffen.

Gerichtspräsident diskreditiert

Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht natürlich das Recht und auch die Pflicht, Urteile des Gerichtshofes der EU zu kritisieren oder zu verwerfen, wenn diese Urteile, das gegen das Vertragsrecht der EU verstoßende Handeln von EU Organen wie zum Beispiel der EZB gutheißen. Wenn die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten möchte, dann hat sie offensichtlich keine Ahnung von dem Vertragsrecht der EU und anscheinend auch nicht vom Grundgesetz.

Franz Grossmann, Mannheim

Ursula von der Leyen hat auf ihrer nach oben offenen Skala bodenloser Impertinenz eine neue Qualität erreicht. Jetzt erdreistet sie sich, ausgerechnet jene Instanz abzukanzeln, die stets als verlässliches Regulativ in Erscheinung trat, wenn es galt, Sinn und Unsinn der Kopfgeburten aus Berlin und/oder Brüssel einer unaufgeregten und sachlichen Prüfung zu unterziehen. Angesichts der astronomischen Vernichtung von Steuergeldern durch den Goldman Sachs Protegé Marion Draghi an der Spitze der EZB, war dies dringend geboten. Mit beispielloser Chuzpe bediente dieser jahrelang seine skrupellose Klientel der Investmentbrache mit Billionen Euro aus dem europäischen Steuertopf.

Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: Ausgerechnet Ursula von der Leyen, die durch ein widerliches Geschacher zur Präsidentin der Europäischen Kommission gewählt wurde, wagt es, den ehemaligen Präsidenten des höchsten deutschen Gerichtes, ob seines Urteils über das mafiöse Vorgehen der EZB coram publico zu diskreditieren und droht der Bundesrepublik mit einer Klage. Das ist ekelerregend!

Peter Grohmüller, Edingen-Neckarhausen

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