„Weniger Feinstaub“

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Zum Artikel „Einige bremsen, andere drücken aufs Gas“, „MM“ vom 1. Februar 2019

Es ist schon kaum zu glauben, dass engagierte Bürger aus den Weihergärten als Bremser beim Bauvorhaben „Nordstadt“ hingestellt werden. Dabei sollten die zukünftigen Bewohner dieses neuen Stadtquartiers froh und dankbar sein, dass es diese Initiative gibt.

Der Artikel verschweigt, dass der wesentliche Einwand gegen die Auswahl des Anbieters Naturstrom AG die Kosten betraf, welche die zukünftigen Bewohner zu tragen haben. Vergleicht man die Jahreskosten für ein Einfamilienhaus, dann ist der ausgewählte Anbieter um den Faktor 1,8 teurer als ein anderer. Da muss man sich doch wundern, warum sich da die zukünftigen Bewohner nicht selbst engagieren, auf die Barrikaden steigen und gerne vier Wochen Verzögerung in Kauf nehmen.

Wieso nur CO2-Emission bewertet?

Der zweite Einwand betraf die Feinstaubbelastung beider Wohngebiete durch die drohende Holzverbrennung. Hier war die Frage an den Gemeinderat und die Verwaltung, warum bei der Auswahl des Anbieters ausschließlich die CO2-Emission bewertet und Feinstaub nicht berücksichtigt wurde. Die Feinstaubbelastung ist für die Anwohner wirklich relevant: Bei Holzheizungen ist eine Emissionen von 20 Milligramm pro Kubikmeter Abluft zulässig. Wird nun bei einer Holzheizanlage im einstelligen Megawatt-Leistungsbereich mit rund 8000 Kubikmetern Abluft pro Stunde gerechnet, dürfen zulässig knapp vier Kilogramm Feinstaub pro Tag über die Wohngebiete verteilt werden. Das sollten Verwaltung und Gemeinderat nicht zulassen. Ein reines, mit Gas betriebenes Blockheizkraftwerk emittiert hingegen keinen Feinstaub, ist umweltfreundlich und kostengünstig und daher als Heizwerk in unmittelbarer Nähe von zwei Wohngebieten vorzuziehen.

Wie in dem Artikel erwähnt, wurde die Auftragsvergabe zur Wärmeversorgung wegen rechtlicher Einwände, die zu prüfen seien, vertagt. Da bleibt nur zu hoffen, dass Verwaltung und Gemeinderat die Belange der Bewohner beider Wohngebiete bei der Neubewertung besser berücksichtigen als bisher und sich für den Anbieter mit dem niedrigsten mittleren Jahrespreis und der geringsten Feinstaubbelastung entscheiden.