Ergänzte Allgemeinverfügung erlassen - Sonderregelung an Weihnachten
Archivartikel
Ludwigshafen.Weiterhin gilt die Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr, die nur bei triftigen Gründen Ausnahmen erlaubt, teilte die Stadt Ludwigshafen am Freitag mit. Doch nun soll eine Sonderregelungen während der Weihnachtsfeiertage ergänzt werden: An Heiligabend sowie die darauf folgenden Weihnachtsfeiertage wird die Ausgangsbeschränkung wie von Bund und Ländern bestimmt, auf Mitternacht bis 5 Uhr
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© Mannheimer Morgen, Freitag, 18.12.2020