Podcas - Kriminalfälle in der Region

Verbrechen im Quadrat: Rätsel um eine Bluttat am Neckar

Was geht Ermittlern am Tatort durch den Kopf? Wie laufen Obduktionen und Vernehmungen ab? Wann landen die Fälle am Gericht? In „Verbrechen im Quadrat“, dem Crime-Podcast des „Mannheimer Morgen“, öffnet Gerichtsreporterin Angela Boll gemeinsam mit den Hauptakteuren von damals noch einmal die Akten von Fällen aus der Region.

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Angela Boll
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Richter a.D. Dr. Ulrich Meinerzhagen im Gespräch mit Angela Boll. © Lea Seethaler

Ulrich Meinerzhagen kennt jede Ecke im Sitzungssaal 1 des Mannheimer Landgerichts. 16 Jahre lang verbrachte er dort mehr Zeit als zu Hause, über nahezu alle Mannheimer Tötungsdelikte aus dieser Zeit sprach der Richter das Urteil. Er kennt die Akten, die Angeklagten und er verkündete alle Entscheidungen. Auch in diesem Fall.

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In der zweiten Folge von „Verbrechen im Quadrat“, dem Crime-Podcast des „Mannheimer Morgen“, geht es um den Tod einer 31-jährigen Mannheimerin und um den Prozess gegen ihren ehemaligen Nachbarn, der schließlich wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt wird. 2017 war das. Im selben Jahr, als sich Ulrich Meinerzhagen aus der Berufswelt zurückzog oder - besser gesagt - sich zurückziehen musste. Denn, so bietet der Jurist im Gespräch mit Gerichtsreporterin Angela Boll seltene persönliche Einblicke, dieser Abschied sei ihm sehr schwergefallen. Noch einmal die Tür des Sitzungssaals im Landgericht öffnen zu müssen, das würde bei ihm „schmerzhafte Erinnerungen“ wecken, gesteht er. Dabei ginge es nicht nur um den Verlust der Berufstätigkeit, sondern auch um den quälenden Gedanken, ob er allen Angeklagten im Urteil gerecht geworden sei.

Keine Spur vom Opfer

Zu eben diesen Verfahren, die ihm viel Kopfzerbrechen bereitet haben, gehört auch der Fall um den Tod der 31-Jährigen. Dabei sprachen die gesammelten Indizien eine eindeutige Sprache: Fingerabdrücke und Blutspuren führten zu einem 28-Jährigen, der eine Zeit lang Tür an Tür mit der Getöteten gelebt hatte, aber zum Tatzeitpunkt bereits umgezogen war. Erster Kriminalhauptkommissar Erhard Becker berichtet in der Episode von den Ermittlungen, vom Sammeln der Beweise, die für den Prozess entscheidend waren. Das erste Problem, vor dem die Kripo stand, war, dass es zunächst keine Leiche gab, und nicht einmal klar war, ob jemand „nur“ schwer verletzt oder tatsächlich getötet wurde. Lediglich Blutspuren am Neckar und ein Messer, das durch Polizeitaucher im Fluss gefunden worden war, ließen den Rückschluss zu, dass ein Verbrechen geschehen sein könnte. Doch niemand wurde vermisst und keiner war schwer verletzt in ein Krankenhaus der Umgebung eingeliefert worden.

Erst vier Wochen später, so berichtet Becker im Podcast-Gespräch, brachte ein Anruf der Kollegen aus Trebur Licht ins Dunkel. Bei ihnen sei im Rhein eine Leiche angespült worden, eine Frau mit einem Tattoo, das auf eine Verbindung nach Mannheim hinweisen könnte. Und tatsächlich zeigte die DNA-Analyse: Das Blut am Neckar passte zu der Leiche im Rhein. Es handelte sich um eine 31 Jahre alte Frau, die in der Neckarstadt gelebt hatte. Innerhalb weniger Tage kamen die Ermittler schließlich auf die Spur des Ex-Nachbarn. Er wurde festgenommen, leugnete aber die Tat.

Über die Gäste

  • Ulrich Meinerzhagen war 16 Jahre lang Vorsitzender der Ersten Strafkammer des Mannheimer Landgerichts. Seit 2017 ist er in Pension.
  • Er wurde in Nordrhein-Westfalen geboren, studierte in Köln und Heidelberg. Weitere Stationen: Tauberbischofsheim, Dresden, Görlitz, Karlsruhe.
  • Erster Kriminalhauptkommissar Erhard Becker leitet das Dezernat für Kapitaldelikte im Kriminalkommissariat Mannheim.
  • Er ist seit 40 Jahren im Polizeidienst, seit 34 Jahren bei der Kriminalpolizei und war bisher überwiegend im Bereich Todesermittlungen tätig.

Auf 4500 Seiten konnte Richter Meinerzhagen im Frühsommer 2017 die Erkenntnisse der Ermittler zu dem Fall nachlesen. Die Ergebnisse sprachen Bände. Das Landgericht erhob Anklage gegen den ehemaligen Nachbarn der Toten, obwohl er immer noch alles abstritt. Was ist das für ein Mensch? Und was hatte er über ein nachbarschaftliches Verhältnis hinaus mit der Getöteten zu tun? Antworten auf diese Fragen fand Richter Meinerzhagen in den Papierbergen nicht. „Wenig Greifbares“ habe ihm zu dem Mann vorgelegen, so drückt es der Richter aus. Alle Angaben, die der Beschuldigte bisher gemacht hatte, ließ er zurücknehmen, außerdem zeigte der Germanistik-Student keine Bereitschaft, sich einem psychiatrischen Gutachter zu öffnen. Meinerzhagen gab nicht auf, suchte den Kontakt zu dem Mann, wollte, so berichtet er, daraufhin arbeiten, dass er sich doch noch dem Psychiater offenbart. Und der Richter hoffte, dadurch möglicherweise doch noch Aspekte zu finden, die auf ein Tatmotiv schließen lassen könnten. Meinerzhagen, so verrät er in „Verbrechen im Quadrat“ schrieb dem Beschuldigten deshalb einen Brief. Tatsächlich erreichte der Richter, dass der Mann dem Gutachter einige Details aus seinem Lebensweg schilderte. Zu der Tat machte er allerdings weiterhin keine Angaben.

Das Leben von Opfer und Täter

Meinerzhagen erfuhr so von einer schizophrenen Erkrankung des 28-Jährigen im Jahr 2013, von dessen langjähriger Drogen- und Alkoholsucht und von dem Neuanfang, den der Student mit dem Umzug in eine neue Wohnung gestartet hatte - aber nichts über die Beziehung zu der Getöteten. „Das Frappierendste“ an dem Fall seien die Parallelen im Leben des Beschuldigten und der Getöteten, findet Meinerzhagen. Denn auch die Frau war der Polizei bereits wegen mehrerer Drogendelikte bekannt, hatte den Absprung aus der Szene allerdings nie geschafft.

45 Zeugen waren geladen, als am 14. September 2017 der Prozess am Landgericht begann, zwölf Verhandlungstage hatte der Vorsitzende terminiert. Der psychiatrische Gutachter bescheinigte die Schuldfähigkeit des Angeklagten, denn niemand konnte über einen gesundheitlichen Ausnahmezustand des Mannes zum Tatzeitpunkt berichten. Familienmitglieder, die Näheres über dessen Persönlichkeit hätten sagen könnten, machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Am Schluss stellte der erfahrene Richter fest: „Es handelt sich um eine nicht erklärbare Tat.“ Elf Jahre Haft lautete das Urteil. Bis heute bleibt das Motiv ein Rätsel.

Redaktion Lokalredakteurin, Gerichtsreporterin, Crime-Podcast "Verbrechen im Quadrat"

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