Mannheim. Die Stadt Mannheim verbietet das für Samstag, 19. Dezember, geplante „Rhein Candle Light“, das der sogenannten Querdenker-Bewegung zugeordnet wird, per Allgemeinverfügung. Verboten sind nach Auskunft der Stadt damit auch mögliche Ersatzveranstaltungen im Stadtgebiet.
Unter dem Motto „Frieden, Freiheit und Miteinander“ haben die Organisatoren zur Teilnahme am „Rhein Candle Light“ aufgerufen und dabei betont, dass es sich weder um eine Versammlung noch um eine Veranstaltung handle. Dies sieht die Stadt anders: Da bei diesem Treffen ein gemeinsamer Zweck sowie die Meinungskundgabe in öffentlichen Angelegenheiten auszumachen sind, stufe sie das „Rhein Candle Light“ eindeutig als Versammlung ein.
Versammlungen aber müssen spätestens 48 Stunden vor Beginn bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden. Dies ist nicht geschehen – und bereits das hat Konsequenzen. Die Stadt sieht darin eine offenkundige Strategie, Zusammenkünfte einer Menschenmenge aus dem Querdenker-Milieu jenseits des Versammlungsgesetzes zu ermöglichen und damit die beschränkenden Vorgaben zu umgehen, die zum Schutz von Leib und Leben Dritter für eine angemeldete Versammlung verfügt worden wären. „Zudem wäre das Treffen freilich auch als unzulässige Veranstaltung nach der Corona Verordnung verboten“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. „Sollte es dennoch zu einer Personenansammlung kommen, wird die Polizei konsequent einschreiten.“
Bereits in jüngster Vergangenheit wurde eine Versammlung der Mannheimer „Querdenker“ von der Stadt untersagt. Die Rechtmäßigkeit der Untersagung wurde vom Verwaltungsgericht und vom Verwaltungsgerichtshof im Eilverfahren bestätigt.
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