„Querdenker“-Demos endgültig verboten: Polizei setzt Urteil mit starken Kräften durch

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kpl/afs/dpa
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Symbolbild © Sebastian Gollnow

Mannheim. +++ Update: Samstag, 19 Uhr

Die Polizei hat am Samstag nach dem Verbot der Demontrationen der "Querdenker" in Mannheim insgesamt 70 Personen kontrolliert, von denen zehn Personen wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung und sieben Personen wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zur Anzeige gelangten. Außerdem mussten von Beamten 50 Platzverweise ausgesprochen werden. 

Im Zuge der Einsatzmaßnahmen konnten vereinzelt Personen festgestellt werden, die den fortwährenden Aufrufen des Veranstalters nachkamen, trotz des Verbotes an Kundgebungen in Form von sogenannten "Spaziergängen" teilzunehmen. Weitere besondere Vorkommnisse ergaben sich nicht.

Polizei mit starken Kräften im Einsatz 

Die Polizei wollte das Verbot von Demonstrationen der "Querdenker"-Bewegung in Mannheim mit starker Präsenz durchsetzen. Das hatten die Beamten am Samstagvormittag auf den Social-Media-Kanälen der Behörde mitgeteilt. „Falls Ihr Euch über die vielen silber-blauen Fahrzeuge wundert: Die für heute angemeldete #Großdemo in #Mannheim wurde verboten - wir sind mit einem Großaufgebot im Stadtgebiet unterwegs um das Verbot durchzusetzen“, hieß es in dem Post auf Facebook. Auch auf dem Kurznachrichtendienst Twitter ließ sich eine ähnliche Mitteilung finden. 

Am Vormittag war die Lage in der Stadt zunächst noch ruhig, berichtete ein Sprecher der Polizei auf Nachfrage. Man habe bis dahin noch keine Ansammlungen oder Verstöße feststellen können. Die Beamten seien mit Kräften im niedrigen dreistelligen Bereich im Einsatz, um auf das Demoverbot aufmerksam zu machen, hieß es.

Gegen Mittag dann änderte sich die Lage ein wenig. Die Polizei teilte auf Twitter mit, dass mehrere Personen festgestellt wurden, die der "Querdenker"-Bewegung und somit den verbotenen Demonstrationen zugeordnet wuden. Sie seien angesprochen worden, und, falls notwenidig, wurde ein Platzverweis erteilt. Ein Antikonfliktteam war laut des Twitter-Posts im Einsatz. 

 

 

Verwaltungsgerichtshof: "Querdenken"-Demos bleiben verboten

Schließlich hatte am Samstag auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim die geplanten "Querdenken"-Demonstrationen in der Stadt endgültig verboten. Das Gericht wies eine Beschwerde des Organisators gegen ein Verbot durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Samstag ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Das Gericht begründete die Abweisung der Beschwerde mit widersprüchlichen und vagen Äußerungen des Organisators in der Öffentlichkeit, ob er die zuvor festgelegten Auflagen ernsthaft durchsetzen wolle. Daran bestehen laut Gericht "durchgreifende Zweifel". Die Richter folgten der Auffassung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wonach damit zu rechnen gewesen sei, dass der Antragsteller bei der Versammlung gegen die Auflagen verstoßen oder deren Einhaltung nicht sicherstellen würde, was strafbar wäre. Damit drohe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, hatte das Gericht mitgeteilt.

Die Stadt Mannheim hatte zuvor aus Gründen des Schutzes vor der Verbreitung des Coronavirus als Auflage eine Teilnehmerzahl von 200 festgelegt. Zudem sollte die Kundgebung an einem festen Ort abgehalten werden und die Einhaltung von Abstandsregeln und Maskenpflicht gewährleistet sein. „Wir hatten die Demonstration nicht pauschal verboten. Wenn jedoch entsprechende Versammlungs-Auflagen im Interesse des Gesundheitsschutzes bewusst umgangen werden, können wir das nicht ignorieren“, betonte Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht in einer Pressemitteilung der Stadt und führte weiter aus: "Wenn diese Auflagen allerdings bewusst unterlaufen werden, geht in Zeiten einer Pandemie der Gesundheitsschutz vor. Daher ist ein Verbot auch verhältnismäßig.“

Der Organisator hatte zwischenzeitlich eine weitere Versammlung angemeldet, die nach Ansicht der Stadt eine Ausweichveranstaltung ist. Daraufhin hatte die Stadt jede Versammlung des Antragstellers für Samstag verboten. Gegen das Verbot richtete sich zunächst ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe und daraufhin die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Der nun ergangene Beschluss ist nicht anfechtbar (1 S 3891/20).

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