Mannheim. Die Stadt Mannheim hat sich am Donnerstag zum Rabatt-Verbot im Einzelhandel erklärt. Demnach seien Verkaufsaktionen grundsätzlich erlaubt, heißt es in der Pressemitteilung. Einzelhändler sollten jedoch vorab eigenverantwortlich anhand ihrer Erfahrungswerte aus der Vergangenheit jede Verkaufsaktion im Einzelfall kritisch prüfen und beurteilen.
Aktionen von kurzer Dauer, beispielsweise Tagesangebote, seien jedoch genauso untersagt wie eine Preisgestaltung in Form von Niedrigpreisen, mit hoher Anziehungskraft, sodass es zu großen Menschenansammlungen kommen könnte. Dies sei ebenso der Fall, wenn bei einem angebotenen Produkt eine hohe Nachfrage herrscht, von Beginn an jedoch klar sei, dass diese aufgrund einer geringen Stückzahl nicht vollständig gestillt werden kann.
Der städtische Ordnungsdienst und die Polizei sollen einschreiten, wenn sich durch Verkaufsaktionen große Menschenansammlungen bilden. Auf Erlass des Sozialministeriums des Landes hatte die Stadt Mannheim in ihrer Allgemeinverfügung ein Verbot von Verkaufsaktionen im Einzelhandel angeordnet, das seit Mittwoch gilt.
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