Mannheim. Die Stadt Mannheim verbietet erneut ein „Rhein Candle Light“, zu dem die „Querdenker“-Bewegung für den Ersten Weihnachtsfeiertag aufgerufen hat. Wie schon bei der gleichnamigen Veranstaltung am 19. Dezember stuft die Stadt das „Rhein Candle Light“ als anzeigepflichtige Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes und zudem als unerlaubte Veranstaltung nach der Corona-Verordnung ein.
Das Verbot wird von der Stadt Mannheim per Allgemeinverfügung angeordnet und gilt ebenfalls für mögliche Ersatzveranstaltungen im Stadtgebiet an diesem Tag, heißt es vonseiten der städtischen Verantwortlichen. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen das Verbot drohten Ermittlungen wegen der Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit.
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