Urteil: Zuckerkranke nur in Ausnahmefällen schwerbehindert
Diabetiker-Klage abgewiesen
Archivartikel
Speyer. Wer als Diabetiker eine intensive Insulin-Therapie befolgt, gilt nicht automatisch als schwerbehindert, wenn die Krankheit gut eingestellt ist. Das hat das Sozialgericht Speyer entschieden.
Ein Mann, der unter Diabetes mellitus des Typs I, der sogenannten juvenilen Diabetes, leidet, hatte das Land verklagt: Im Jahr 1991 war er aufgrund seiner Erkrankung als schwerbehindert
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© Mannheimer Morgen, Montag, 30.03.2009