Biblis/Kassel. Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat eine Genehmigung zur Aufbewahrung von Castor-Behältern aus dem britischen Sellafield im Zwischenlager Biblis bestätigt. Die Kasseler Richter wiesen einen Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) ab. Man teile die Einschätzung der Bundesrepublik, dass ein erhebliches öffentliches Interesse an einer zeitnahen Abnahme der wiederaufbereiteten Kernbrennstoffe bestehe, hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Gerichts. Der Beschluss ist rechtskräftig. (Aktenzeichen: 6 B 2381/20.T)
Die Bundesrepublik Deutschland hatte die Genehmigungen für Biblis erweitert, um auch verfestigte Kernbrennstoffe in Castor-Behältern dort lagern zu können. Diese könnten in diesem Jahr aus England kommen. Deutschland erfüllt damit eine Verpflichtung, seinen Atommüll zurückzunehmen. Der BUND ging gegen die geänderte Genehmigung vor. Er argumentierte unter anderem, dass ein kompletter Neuantrag auf Einlagerung mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich gewesen wäre. Zudem sehen die Umweltschützer Sicherheitsrisiken.
Aus Sicht des Gerichtshofs überwiegt aber das öffentliche Interesse, die Änderung sofort wirksam werden zu lassen. Die Frage, ob diese sachlich rechtmäßig sei, müsse in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.
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