Fußfesselprozess Haftstrafe – aber keine Sicherungsverwahrung
Landgericht sieht von Sicherungsverwahrung ab
Archivartikel
Frankenthal.Im Prozess um den 59-Jährigen, der trotz elektronischer Fußfessel weiterhin Kinder beim Umziehen gefilmt und ein Mädchen angesprochen haben soll, hat das Landgericht Frankenthal eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten ausgesprochen. Der Angeklagte sei des Verstoßes gegen die Führungsaufsicht in elf Fällen schuldig. Zudem verurteilte ihn das Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung,
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© Mannheimer Morgen, Donnerstag, 26.11.2020