Justiz Tödliche Stiche in Asylbewerberunterkunft
Psychiatrie statt Haft
Archivartikel
Landau.Weil er in einer Asylbewerberunterkunft einen Mitbewohner erstochen haben soll, hat das Landgericht Landau die Unterbringung eines 19-jährigen Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet. Die Entscheidung erging wegen Totschlags im Zustand der Schuldunfähigkeit. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel dagegen, wie ein Justizsprecher am Donnerstag
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© Mannheimer Morgen, Freitag, 11.12.2020