Justiz Wer Reiter überholt, muss Abstand halten
Radler trägt Mitschuld an Pferdeunfall
Archivartikel
Frankenthal.Wer mit einem Fahrrad Reiter überholt, muss einen Sicherheitsabstand zu den Pferden einhalten. Das geht aus einem Urteil des Frankenthaler Landgerichts hervor.
Im konkreten Fall hatte der Fahrer eines Liegefahrrads auf einem Radweg in Haßloch zwei Reiterinnen überholt. Allerdings war der Römerberger den Fluchttieren bei dem Manöver nach Angaben der Zivilkammer dabei bis auf 40
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© Mannheimer Morgen, Montag, 22.06.2020