Oldenburg/Berlin. Unbekannte Dateien sollten überprüft werden, bevor sie jemand auf den eigenen Computer überspielt. Sonst können sich Verbraucher unter Umständen sogar strafbar machen. Im vorliegenden Fall hat das Oberlandesgericht Oldenburg einen Mann verurteilt, der unwissentlich kinderpronografische Bilder auf seinem Computer gespeichert hatte (AZ: 1 Ss 166/10). Der Mann hatte nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins angegeben, rund 50 Datenträger auf dem Flohmarkt gekauft zu haben. Einige davon hatte er auf seinen PC überspielt, dabei jedoch nicht alle Dateien auf ihren Inhalt überprüft. dpa
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