Rheinland-Pfalz - Die Androhung einer Zwangsverpflichtung rettet vor sechs Jahren die Freiwillige Feuerwehr einer kleinen Gemeinde

Ein Dorf, (k)eine Feuerwehr

Von 
Lisa Gabauer
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Tiefenthal. 2016 hat die Freiwillige Feuerwehr Tiefenthal ein großes Fest gefeiert – zur Einweihung des neuen Feuerwehrautos, ein klein wenig aber auch, um das eigene Überleben zu feiern. „Ein wirklich schönes Fest“, schwärmt Helmut Zillmann, Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, zu der Tiefenthal gehört, noch heute.

Vor sechs Jahren, 2012, sah die Zukunft der Feuerwehr in dem knapp 140 Einwohner zählenden Dorf in Rheinland-Pfalz nämlich noch düster aus. Gerade einmal zwei Mann waren damals bereit, sich in den Dienst der Feuerwehr zu stellen, zu wenig, um einen Brandschutz zu gewährleisten.

„Junge Leute ziehen weg“

„Es war kein Nachwuchs mehr da, die jungen Leute ziehen weg, und so ist nach und nach der Apparat Feuerwehr überaltert gewesen“, erinnert sich Zillmann, der damals bei der Gemeinde als Sachbearbeiter für Brandschutz tätig war. „In einer Bekanntmachung haben wir dann darauf hingewiesen, dass es ja auch noch die Möglichkeit der Zwangsverpflichtung gibt“, sagt der 64-Jährige und lacht. „Da sind die Leute dann doch hochgeschreckt.“ Letztlich wurde aber niemand der angeschriebenen Einwohner zwischen dem vollendeten 16. und dem 45. Lebensjahr einberufen. „Bevor wir die Karte ziehen mussten, haben sich doch noch Personen bereiterklärt.“ Heute besteht die Freiwillige Feuerwehr Tiefenthal aus einem kleinen Team mit sechs Mitgliedern – darunter eine Frau, stellvertretende Wehrführerin. 

Gesetze zur Einberufung

  • In Rheinland-Pfalz (RLP) und Hessen ist im Brand- und Katastrophenschutzgesetz unter §12 (RLP) und §10 (Hessen) festgelegt, dass Gemeinden Anwohner auch zum Feuerwehr-Dienst verpflichten können. In Baden-Württemberg ist dies im Feuerwehrgesetz, §12, geregelt.
  • In Hessen und Baden-Württemberg können Personen zwischen 18 und 50, in RLP bis zum vollendeten 60. Lebensjahr einberufen werden. 

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