Mordfall Lübcke Plädoyer der Bundesanwaltschaft
Höchststrafe gefordert
Archivartikel
Frankfurt/Kassel.Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer die härteste Strafe des deutschen Strafrechts gefordert. Der Hauptangeklagte Stephan E. soll auch nach Verbüßen einer lebenslangen Freiheitsstrafe nicht freikommen. „Nach unserer Überzeugung ist bei dem Angeklagten Sicherungsverwahrung anzuordnen“, sagte Oberstaatsanwalt
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© Mannheimer Morgen, Mittwoch, 23.12.2020