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5 Schritte zum Zuschuss: Ölheizung ausbauen und Prämie sichern

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Jetzt klimaschonend heizen und Zuschüsse sichern. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall © Bausparkasse Schwäbisch Hall

Wer jetzt auf eine klimaschonende Heizung umsteigt, bekommt dank neuer Austauschprämie bis zu 45 Prozent der Kosten erstattet.

Eigentümer erhalten den Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Schwäbisch Hall-Experte Ralf Oberländer erklärt, wie es funktioniert.

1. Neue Heizung wählen: Am besten mit Energieberater. Welche Heizung für die Lage und Anbindung der eigenen Immobilie besonders geeignet ist, weiß ein Energieberater oder Heizungsbauer. Ralf Oberländers Tipp: „Auch Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung sind förderfähig, wenn sie direkt mit der Heizungsanlage zusammenhängen.“

2. Kosten kalkulieren: So viel Förderung ist drin. Die höchste Fördersumme gibt es für neue Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, zum Beispiel eine Biomasseanlage. Gefördert werden Investitionskosten von maximal 50.000 € pro Wohneinheit. Achtung: Es gibt keinen BAFA-Zuschuss, wenn die alte Heizung mehr als 30 Jahre alt ist.

3. Prüfen: Förderprogramm oder Sonderabschreibung? Wer seine Heizung tauscht, kann alternativ zum BAFA-Programm seit diesem Jahr von einer steuerlichen Förderung profitieren. 20 Prozent der Ausgaben für Einzelmaßnahmen können über drei Jahre verteilt steuerlich abgezogen werden, maximal 40.000 Euro. Das lohnt sich besonders, wenn weitere energetische Maßnahmen geplant sind, etwa die Dämmung des Dachs. Ralf Oberländer rät: „Was sich mehr auszahlt, hängt vom Umfang der Maßnahmen sowie von Einkommen und Steuerklasse ab.“

4. Antrag stellen: Vor Beginn der Sanierung. Auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Immobilienbesitzer ihren Antrag selbst stellen oder den beauftragten Heizungsbauer dazu bevollmächtigen. Wichtig: Für den Antrag müssen Kostenvoranschläge für alle Leistungen vorliegen. Die Summe der im Antrag angegebenen Kosten ist Basis für die maximale Fördersumme. „Die Förderung muss unbedingt vor Beginn der Sanierung beantragt werden“, betont der Schwäbisch Hall-Experte. Planungsarbeiten dürfen vorher starten.

5. Heizanlage austauschen: Innerhalb von neun Monaten. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid. „Dann hat er neun Monate Zeit, die Heizung in Betrieb zu nehmen“, erklärt Oberländer. Spätestens einen Monat später muss der Förderberechtigte einen Verwendungsnachweis einreichen. Anschließend erhält er den Zuschuss – und hat dem Klima etwas Gutes getan.

Mehr Informationen finden Sie unter dem weiterführenden Link.

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