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Förderung clever nutzen: 3 Rechenbeispiele für die energetische Sanierung

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Energetisch sanieren lohnt sich – für das Klima und das eigene Konto. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall/akz-i © Bausparkasse Schwäbisch Hall/akz-i

akz-i  Energetisch sanieren lohnt sich: für das Klima und langfristig auch für das eigene Konto. Hausbesitzer profitieren dabei von staatlichen Förderungen – auch für kleinere Maßnahmen.

„Wer seine selbst genutzte Immobilie energetisch saniert, hat grundsätzlich zwei Fördermöglichkeiten“, erklärt Baufinanzierungsexperte Ralf Oberländer von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. „Die steuerliche Abschreibung oder den klassischen Investitionszuschuss.“ Die Steuerabschreibung läuft über drei Jahre (Höhe maximal 40.000 Euro). Voraussetzung: Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten durchführen. Sie lässt sich erst nach Abschluss der Sanierung geltend machen. Anders bei den Förderungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Hier muss der Hausbesitzer sämtliche Anträge vor Baubeginn stellen und für den KfW-Zuschuss vorher noch einen Energieberater hinzuziehen.

Rechnung 1: die Komplettsanierung. „Bei besonders teuren und umfassenden Maßnahmen lohnt es sich in der Regel eher, eine Förderung der KfW in Anspruch zu nehmen“, weiß Oberländer. Beispiel: Eine Sanierung kostet 115.000 Euro. Bei einer KfW-Förderung (Programm 430 oder 151) kann sich der Immobilienbesitzer über einen Investitions- oder Tilgungszuschuss von 34.500 Euro freuen. Eine Steuerermäßigung bringt im Vergleich nur 23.000 Euro Ersparnis.

Rechnung 2: schrittweise sanieren. Wer nicht so viel auf einmal investieren will, kann Schritt für Schritt sanieren. Beispiel: Neue Fenster für eine bessere Dämmung kosten etwa 35.000 Euro. Eine KfW-Förderung (Programm 430 oder 152) oder alternativ die Steuerabschreibung bringen jeweils eine Ersparnis von rund 20 Prozent. Tipp: „Die Steuerermäßigung kann auch nachträglich beantragt werden und macht unter Umständen weniger bürokratischen Aufwand.“

Rechnung 3: der Heizungsaustausch. Wer seine alte Ölheizung ersetzt, erhält je nach neuer Heizungsart eine Austauschprämie von bis zu 45 Prozent, maximal 22.500 Euro. Beispiel: Bei Einbau einer neuen Pelletheizung für rund 22.000 Euro erhält der Hausbesitzer einen Zuschuss von 9.900 Euro. Die Steuerersparnis liegt hier dagegen nur bei 4.400 Euro.

Extra-Tipp vom Experten: „Welche Förderung sich am meisten lohnt, hängt von Art und Umfang der Maßnahmen ab. Energieberater und Baufinanzierungsexperten helfen bei der Suche nach der individuell passenden Lösung.“

Mehr Informationen finden Sie unter dem weiterführenden Link.

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