Selbstständigkeit und Elternzeit: wie lässt sich das vereinbaren?

Lesedauer: 
Selbstständige Eltern haben ebenfalls die Möglichkeit, sich mit Elterngeld eine Auszeit zu gönnen. © Kelly Sikkema

Ein Kind zur Welt zu bringen und es zu erziehen ist an sich schon eine schwierige Aufgabe. Glücklicherweise versucht der Staat einem mit der Elternzeit und dem Elterngeld ein wenig unter die Arme zu greifen. Dennoch ist es mit Sicherheit eine große Herausforderung, wenn die frisch gebackenen Eltern nebenbei noch einem Beruf nachgehen müssen. Noch komplizierter wird es jedoch, wenn ein Elternteil oder sogar beide einer Selbstständigkeit nachgehen. Hier gibt es nämlich einige Punkte in Bezug auf die Elternzeit zu beachten.


Elternzeit grundsätzlich

Es handelt sich dabei um eine Zeit, in der Eltern von ihrem Job freigestellt sind. Diese Elternzeit ist zwar unbezahlt, jedoch können Mütter und Väter, die sich dazu entscheiden, davon Gebrauch zu machen, das sogenannte Elterngeld beantragen. Das soll dem Zweck dienen, weggebrochene Gehälter auszugleichen.

Unternehmen sind dazu verpflichtet ihre Angestellten für einen Zeitraum von maximal drei Jahren freizustellen. Ein Teil kann beispielsweise in dem Zeitraum vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden. Es darf jedoch auch ein Teil der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag genommen werden.

Eltern können sich ihre Zeit also gut einteilen und sie dann einsetzen, wann sie sie brauchen. Wichtig zu erwähnen ist, dass beide Elternteile ein Anrecht darauf haben.

Selbstständige und der Anspruch auf Elternzeit

Da Selbstständige, Freiberufler, etc. nicht fest angestellt sind, entfällt hier das Anrecht auf eine Elternzeit. Schließlich können sie von keinen Unternehmen freigestellt werden. Allerdings können sich selbstständig arbeitende Eltern jederzeit eine persönliche Auszeit nehmen.

Wenn sie auch nicht das Recht auf eine Elternzeit haben, weil es schlichtweg nicht möglich ist, haben sie dennoch ein Anrecht auf das Elterngeld. Damit können sie sich ihre eigene Auszeit mit Kind finanzieren, während die Einnahmen aus dem Beruf erst einmal auf Eis gelegt sind.

Das Elterngeld dient also als eine Art finanzielle Absicherung, denn die laufenden Kosten werden leider nicht auf Eis gelegt. Ganz ähnlich wie bei Angestellten richtet sich die Höhe des Elterngelds auch bei Selbstständigen nach dem bisherigen Nettogehalt. Die Summe, die Eltern dann ausbezahlt bekommen, liegt etwa bei 65 Prozent des Nettoeinkommens. Dabei spielt es jedoch nur eine Rolle, was durchschnittlich in den vergangenen 12 Monaten verdient wurde.

Mindestens 300 Euro bekommen frischgebackene Mütter und Väter ausgezahlt, maximal jedoch 1800 Euro pro Monat. Vor allem bei Selbstständigen ist es wichtig, dass es diese finanzielle Unterstützung gibt. Ohne wäre eine Elternzeit wohl kaum möglich, da sie in der Regel mehr Fixkosten haben. Einer der großen Posten ist beispielsweise die private Krankenversicherung. Der monatliche Beitrag hängt hier stark von den gebuchten Leistungen und der eigenen körperlichen Verfassung ab.

Ein weiterer großer Kostenpunkt ist die Miete für Firmenräume, die sich ebenfalls zwischen mehreren Hundert oder Tausend Euro bewegt.

Leider nicht von Dauer

Der Zeitraum, in dem Selbstständige von dem Elterngeld profitieren können, beträgt maximal 14 Monate. Das ist jedoch an Bedingungen geknüpft. Es müssen nämlich beide Elternteile eine Auszeit fürs Kind nehmen. Beantragt nur ein Elternteil das Geld, beträgt die maximale Dauer nur 12 Monate. Nehmen beide die Auszeit, verlängert sich die gesamte Dauer um zwei Monate. Die 14 Monate können jedoch beliebig unter beiden aufgeteilt werden.

Dabei ist es möglich zwei Mal je einen Monat das Elterngeld auszusetzen und diese Monate hinten an die Elternzeit anzuhängen. Das ist besonders sinnvoll, wenn Selbstständige beispielsweise einen großen Auftrag von einem Kunden bekommen, der nicht aufgeschoben werden kann.

Weitere finanzielle Mittel beantragen

Selbstständige haben noch ein paar weitere Möglichkeiten, um sich finanziell unterstützen zu lassen, wenn der Nachwuchs kommt oder schon auf der Welt ist. Ganz wichtig ist es, das Kindergeld zu beantragen. Für die ersten beiden Kinder bekommen Eltern je 204 Euro, für das dritte Kind 210 und ab dem vierten gibt es 235 Euro.

Mütter, die nicht privat, sondern gesetzlich krankenversichert sind, haben noch eine weitere Möglichkeit finanzielle Unterstützungen nach der Geburt zu erhalten. Hier springt nämlich die Krankenkasse mit dem sogenannten Mutterschaftsgeld ein. Die Höhe dieses Geldes ist ebenfalls vom Einkommen abhängig und kann sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt beansprucht werden.

Die Arbeit komplett liegen lassen?

Viele Selbstständige sind nicht nur auf das Geld angewiesen, sondern auch auf ihren Kundenstamm, den sie sich mühsam aufgebaut haben. Arbeiten sie nun maximal 12 Monate lang nicht, kann das zur Folge haben, dass wertvolle Kunden verloren gehen. Hier müssen Eltern allerdings vorsichtig sein.

Während das Elterngeld fließt, dürfen Mütter und Väter ausschließlich in Teilzeit arbeiten. Die Arbeitszeit pro Woche darf nicht mehr als 30 Stunden betragen. Das hat wiederum Auswirkungen auf die Höhe des ausgezahlten Elterngelds. Das Einkommen wird nämlich damit verrechnet.

In diesem Zusammenhang bietet der Bund auch eine Alternative zum normalen Elterngeld an, die sich ElterngeldPlus nennt. Anstelle eines Monats mit dem Basiselterngeld gibt es dann zwei Monate mit der zweiten Option. Allerdings wird dabei dann nur die Hälfte ausbezahlt.

Der Vorteil ist, dass das ElterngeldPlus dann doppelt so lange ausbezahlt wird. Das hat wiederum den Vorteil, dass Selbstständige zwar arbeiten können, jedoch unter einer deutlich geringeren Belastung stehen, durch die Arbeit in Teilzeit.

Mehr zum Thema

Baden-Württemberg Energiegeld für Bürger wäre nach Ansicht der SPD leicht zu stemmen

Veröffentlicht
Mehr erfahren

Copyright © 2024 Mannheimer Morgen