Tarifrunde im Gebäudereiniger-Handwerk: IG BAU lehnt Arbeitgeberangebot ab

Lesedauer: 
© Pascal Helmer

Am 16. August fand die mittlerweile fünfte Verhandlungsrunde zum Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk in Frankfurt am Main statt. Sie wurde allerdings ergebnislos unterbrochen. Die Gewerkschaft war mit dem Angebot der Arbeitgeber gänzlich unzufrieden. Diese fanden ihre Vorschläge hingegen fair. Sie wurden in einem 17 Seiten starken Rahmentarifvertragstext gebündelt, der nach Ansicht der IG BAU nicht zu akzeptieren sei. Die Begründung:

In den Vorschlägen waren einige Fußangeln eingebaut, die sich erst nach genauerem Hinsehen als solche entpuppten. Zum Beispiel waren einige Vorschläge zur Regelung der Sonn- und Feiertagsarbeit so formuliert, dass für die Arbeitnehmer eine Verschlechterung zustande gekommen wäre. Sie hätten Einbußen in Kauf nehmen müssen oder wären gleich ganz leer ausgegangen. Die IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) wird als Gewerkschaft, welche die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, stets eine Verbesserung der Bedingungen anstreben.

 

Worum geht es in diesem Tarifstreit, und wer ist davon betroffen?

 

Im Frühjahr kündigen die Arbeitgeber den bisher geltenden Rahmentarifvertrag. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Dieses entschied, dass zukünftig auch Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge haben. Die Arbeitgeber im Gebäudereiniger-Handwerk wollen diesen aber nicht zahlen. Dieses Beispiel macht deutlich, dass Arbeitsstreits nicht immer nur von den beschäftigten ausgehen, sondern durchaus auch durch Änderungen aufseiten der Arbeitgeber angestoßen werden können.

Die IG BAU will mehr Respekt für die Arbeitnehmer und fordert ein Weihnachtsgeld. Die Zahlung ist in fast allen Branchen üblich und stellt eine Wertschätzung dar, doch für Gebäudereiniger ist sie bisher nicht üblich. Auch die bisherige Eingruppierung der Fachkräfte und die Regelungen rund um die Urlaubsansprüche werden von der Gewerkschaft moniert.

Die einzige Einigung, die bei dieser fünften Runde im Tarifstreit getroffen wurde, ist die für einen neuen Verhandlungstermin am 30. September 2019.

 

Die ausstehenden Einigungen betreffen alle Arbeitnehmer, die in der Gebäudereinigung tätig sind, denn für die entsprechenden Tarifverträge gilt die Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Das heißt, dass nicht nur die Arbeitnehmer betroffen sind, die selbst auch in der Gewerkschaft organisiert sind. Alle Arbeitgeber müssen sich an die Einigungen halten, und alle Gebäudereiniger profitieren von den entsprechenden Verbesserungen. Seit es Gewerkschaften gibt, herrscht ein ewiges Ringen um Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Gehälter und Rahmenbedingungen.

 

Die Geschichte der Gewerkschaften

 

Um die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gebündelt vertreten und wahrnehmen zu können, haben sich für viele Berufsgruppen Gewerkschaften gebildet. Bereits im 19. Jahrhundert bildeten sich die ersten Vereine, doch bis zu dauerhaften und funktionierenden Arbeiterorganisationen ist es ein langer Weg. Der Stein des Anstoßes war die allgemeine Unzufriedenheit der Arbeitnehmer mit ihren Arbeitsbedingungen, die zu Beginn der Industrialisierung extrem schlecht waren. Allerdings waren es nicht die ärmsten der Arbeiter, die Tagelöhner, die sich für ihre Interessen starkmachten. Dafür fehlten ihnen das Selbstbewusstsein und die Möglichkeiten. Die Proteste gegen die Bedingungen einer zunehmend kapitalisierten Arbeit gingen wesentlich von den Handwerkern aus. Sie hatten einen ausgeprägten Berufsstolz und sahen ihre Arbeit durch den zunehmenden Einsatz von Maschinenkraft gefährdet.

 

Tarifstreits kompakt erklärt

 

Zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kam es immer wieder zu Streits, meist um Arbeitszeit und Entlohnung. Die Antwort auf uneinsichtige Arbeitgeber waren ab einem bestimmten Zeitpunkt Streiks, die von temporär existierenden Streik-Koalitionen organisiert wurden. Durch die Niederlegung der Arbeit wurden die Arbeitgeber unter Druck gesetzt, den entsprechenden Forderungen zuzustimmen. Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass auch die Arbeiter einen sozialen Preis für die Streiks zahlen. Auch das Unternehmen ist bis zu einem gewissen Grad durch Streiks ernsthaft gefährdet, sodass Verhandlungen für alle Beteiligten der bessere Weg sind. Darum bildeten sich die Gewerkschaften als Berufsvereine, die mit den Arbeitgebern in Verhandlungen treten und die Durchsetzung von getroffenen Vereinbarungen zu kontrollieren. Das wirksamste Druckmittel ist immer die Niederlegung der Arbeit.

 

Das Weihnachtsgeld - eine der Hauptforderungen der IG BAU

 

Das Weihnachtsgeld ist ein schönes Extra am Ende des Jahres. Es ermöglicht nicht nur, die Kosten für Geschenke und Feierlichkeiten zu tragen, sondern ist auch eine Wertschätzung vonseiten des Betriebes.

Auch das Weihnachtsgeld hat seinen Ursprung in den Anfangszeiten der Industrialisierung. Die Lage der Arbeiter war oft prekär, sodass die Chefs am Ende des Jahres Essen oder Geld verteilten, wohl auch, um ihrer christlichen Pflicht der Nächstenliebe gerecht zu werden. Zur Zeit der Weimarer Republik wurde es zur Normalität, dass solche Gratifikationen regelmäßig gezahlt wurden. Zunächst waren diese Zahlungen freiwillig, doch bei Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden wurde etwa das Weihnachtsgeld als tarifvertraglicher Anspruch festgesetzt.

 

Die Spanne beim Weihnachtsgeld ist groß

 

Dass in bestimmten Branchen ein Weihnachtsgeld gezahlt werden muss, ist also fest vereinbart, die Höhe variiert jedoch stark. In den meisten Betrieben werden 25 bis 55 Prozent eines Monatslohnes ausgezahlt, in manchen Wirtschaftszweigen sogar ein volles 13. Monatsgehalt. Floriert ein Betrieb bzw. befindet er sich in starker Konkurrenz um Facharbeiter, kann sogar ein volles 14., manchmal sogar ein 15. Monatsgehalt gezahlt werden, zum Beispiel als Urlaubsgeld und Gratifikation. Wie viel Weihnachtsgeld die Beschäftigten in der Gebäudereinigung schlussendlich erkämpfen können, steht noch in den Sternen. Auch ob die Arbeitnehmer ihre neuen Arbeitsverträge mit weniger Urlaub und gekürzten Zuschlägen akzeptieren müssen, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

Copyright © 2024 Mannheimer Morgen