Arbeitsrecht Kündigung nach Beschwerde unwirksam
Berechtigte Klage erlaubt
Archivartikel
Düsseldorf/Berlin.Richtet ein Mitarbeiter wegen einer ausstehenden Zahlung eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Personalabteilung, ist dies kein Kündigungsgrund. Das gilt auch dann, wenn die Beschwerde massive Vorwürfe enthält. Das entschied das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 8 Sa 483/19), informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Vorwurf der ...
Sie sehen 24% der insgesamt 1635 Zeichen des Artikels
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Jetzt einfach anmelden und 5 Artikel pro Monat kostenlos lesen!
© Mannheimer Morgen, Samstag, 16.05.2020