Rente Nach Unfall erhalten Geschädigte Hilfsgelder
Dauerhaftes Recht auf Zahlung
Archivartikel
Nach einem Verkehrsunfall kann man Anspruch auf eine vierteljährlich zu zahlende Rente haben - der sogenannte Haushaltsführungsschaden. Diese Zahlung ist nicht auf ein Höchstalter begrenzt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor, von der die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
In dem verhandelten Fall wurde der
...Sie sehen 25% der insgesamt 1604 Zeichen des Artikels
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Jetzt einfach anmelden und 5 Artikel pro Monat kostenlos lesen!
© Mannheimer Morgen, Samstag, 11.07.2020