Richtgeschwindigkeit
Raser müssen bei Unfall mithaften
Archivartikel
Auf der Autobahn gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer schneller fährt, kann bei einem dadurch mitverursachten Unfall mithaften. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 14 U 153/18), auf das der ADAC hinweist.
Auf einer dreispurigen Autobahn fuhr ein Autofahrer mit circa 110 km/h auf Mittelspur. Unvermittelt und ohne zu blinken setzte er dazu an, auf den
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© Mannheimer Morgen, Samstag, 19.10.2019