Verbraucher

Widerspruch gegen teure 0180-Nummer

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Koblenz. Wer bei Fragen zu einem Vertrag eine 0180-Nummer wählt und danach extra Telefonkosten zahlen soll, kann dagegen Widerspruch einlegen. Der Verbraucher hat das Recht, die Zahlung zu verweigern, erläutert die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Basis ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Telefonate mit dem Unternehmen unter 0180-Nummern dürfen nicht teurer sein als Anrufe unter gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern. Das gilt aber nur dann, wenn Verbraucher bereits einen Vertrag wie ein Abonnement mit einem Unternehmen abgeschlossen haben. dpa

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