Fahrzeug regelmäßig überprüfen lassen

Prüfstellen: Alle zwei Jahre steht die Hauptuntersuchung an

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Bei der HU wird das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit hin geprüft. © stock.adobe.com - industrieblick

Bei einem Neuwagen wird sie nach drei Jahren fällig und anschließend alle zwei Jahre – die Rede ist von der Hauptuntersuchung (HU). Früher hatte der Technische Überwachungsverein, kurz TÜV, das Prüfmonopol. Aus diesem einstigen Alleinstellungsmerkmal hat sich der umgangssprachliche Begriff „TÜV“ für die HU entwickelte. Doch bereits seit mehreren Jahrzehnten können Fahrzeuginhaber ihre Autos ebenfalls bei amtliche anerkannten Prüforganisationen auf ihre Verkehrsuntauglichkeit hin überprüfen lassen. Als Teil der HU wird auch die Abgasuntersuchung durchgeführt. Der Untersuchungspflicht unterliegen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger.

Untersuchungsumfang und -ablauf sind in der „Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen“ genau festgelegt. Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile. Dabei überprüfen die Prüfingenieure das Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Ist die Verkehrssicherheit gegeben, wird die neue Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen angebracht. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr, in dem die Durchführung der nächsten HU erforderlich ist. Nimmt man trotz abgelaufener Prüfplakette weiter am Straßenverkehr teil, droht ein Bußgeld. Je nach Dauer der Überschreitung variiert dieses. imp

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