Kühlen Kopf bewahren

Ratgeber Auto: So verhält man sich nach einem Unfall richtig

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djd
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Beim Großteil der Unfälle bleibt es zum Glück bei Sachschäden. Dennoch muss man auch jetzt richtig handeln. © djd/Itzehoer Versicherungen

Laut dem Statistischen Bundesamt ist die Zahl der Verkehrsunfälle in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. 2017 wurde ein neuer Höchststand von rund 2,64 Millionen Verkehrsunfällen erreicht, vorläufige Zahlen für 2018 befinden sich in ähnlichen Regionen. Beim Großteil blieb es bei Sachschäden. Die Konfrontation mit einem Unfall löst jedoch bei vielen Menschen einen Schock aus. Einen kühlen Kopf bewahren und richtig handeln – das ist in einer solchen Stresssituation leichter gesagt als getan. „Oberstes Gebot ist, dass man sich nie unerlaubt von einem Unfallort entfernen darf“, erklärt Versicherungsexperte Thiess Johannssen.

Reicht der Zettel an der Windschutzscheibe?

Das gilt auch bei der kleinsten Delle beim Ausparken. Doch was tun, wenn etwa ein parkendes Auto angefahren wurde und der Besitzer sich nicht finden lässt? Reicht der Zettel an der Windschutzscheibe? „Nein, weil zunächst eine sogenannte Wartepflicht besteht“, erläutert Johannssen. Abhängig von äußeren Umständen wie Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls sollte der Verursacher mindestens 30 Minuten am Unfallort verbleiben. Kommt niemand, darf er weiterfahren, nachdem er den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hat. Am besten mit Angabe von Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe sowie Standort des beschädigten Fahrzeugs.

Die wichtigsten Schritte im Kopf haben

Bei einer schwerwiegenderen Kollision ist umso mehr Ruhe gefragt. Nur mit umsichtigem Verhalten kann man sich und andere Verkehrsteilnehmer schützen. Zudem ist bei jedem Unfall mit Verletzten der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zu verständigen. Trotz der Ausnahmesituation sollte jeder Verkehrsteilnehmer die wichtigsten Schritte verinnerlicht haben. „Zum Schutz aller Beteiligten ist die Unfallstelle zunächst ordnungsgemäß abzusichern, die eigene Sicherheit darf dabei nicht vernachlässigt werden“, so Johannssen. Das heißt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen und unter Beachtung des fließenden Verkehrs das Warndreieck in einer Entfernung von mindestens 100 Metern aufstellen.

Verletzte sollten in jedem Fall angesprochen und gegebenenfalls nach lebensrettenden Sofortmaßnahmen in die stabile Seitenlage gebracht werden. „Wer nicht hilft, macht sich bei einem Unfall strafbar“, warnt Johannssen. Schon deshalb empfiehlt es sich, regelmäßig die Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. Zur Hilfeleistung gehöre auch, einen Notruf abzusetzen: Angaben zu beteiligten Personen, Unfallort und -hergang helfen der Rettungsleitstelle, die Situation richtig einzuschätzen. Wichtig sei dabei, das Gespräch niemals selbst zu beenden, da die Leitstelle noch wichtige Rückfragen haben könnte. djd

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