Sicher im Straßenverkehr

Prüfstellen: HU alle zwei Jahre vorgeschrieben

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imp
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Sicherheit hat im Straßenverkehr höchste Priorität, schließlich möchte niemand einen Unfall provozieren. Daher ist es äußerst wichtig, sein Fahrzeug in regelmäßigen Abständen auf seine Verkehrssicherheit prüfen zu lassen. Hierfür stehen alle zwei Jahre die sogenannte Hauptuntersuchung (HU) – besser bekannt als „TÜV“ – an. Fahrzeuginhaber können ihr Auto sowohl beim Technischer Überwachungsverein (TÜV) als auch bei amtliche anerkannten Prüforganisationen auf ihre Verkehrsuntauglichkeit hin überprüfen lassen. Der Untersuchungspflicht unterliegen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger.

Bei einem Neuwagen wird die HU nach drei Jahren fällig und anschließend alle zwei Jahre. Dabei nehmen die zertifizierten Prüfer eine zerlegungsfreie Sichtprüfung vor. Dies beinhaltet eine Funktions-und Wirkprüfung der für die Verkehrssicherheit relevanten Bauteile und Systeme am Kraftfahrzeug. Ist diese erwiesen, wird die neue Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen angebracht.

Sind während der HU Mängel dokumentiert worden, die die Verkehrssicherheit einschränken, steht eine Nachprüfung an. Diese muss innerhalb eines Monats nach Nichtbestehens der Hauptuntersuchung bei anerkannten Prüfungsstelle erfolgen. Wer hingegen mit abgelaufener Prüfplakette unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld. Dieses variieret je nach der Dauer der Überschreitung. imp

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