Zukunftssicher bauen

Haus: Neubau energetisch besser planen und Fördergelder nutzen

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djd
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Bei der Planung und dem Bau eines besonders energiesparenden Hauses lohnt es sich, unabhängige Fachleute zu Rate zu ziehen. © djd/Bauherren-Schutzbund

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist auf dem Weg. Der Gesetzgeber bündelt darin die energetischen Anforderungen an Gebäude, die bisher in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt waren. Damit will man das Energiesparrecht für Gebäude vereinheitlichen. Nach Ansicht der Verbraucherschützer im Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) bleibt der vorliegende Gesetzesentwurf hinter den Möglichkeiten zurück und schreibt überwiegend die aktuell geltenden Regeln aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und der Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) fort.

Fördergelder erlangen

Bauherren, die genau nach den definierten Vorgaben bauen, bleiben hinter den strengeren EU-Vorgaben zurück, warnt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Sie laufen Gefahr, dass ihr Haus bereits in einigen Jahren nicht mehr den geltenden Standards entspricht – das kann sich direkt auf den Wert des Gebäudes auswirken. Sinnvoll ist es daher aus Sicht der Verbraucherschützer, bereits heute energetisch besser zu bauen als von den Gesetzen verlangt. Nicht zuletzt ist das auch eine wichtige Voraussetzung, um in den Genuss von Fördergeldern beispielsweise über die KfW Förderbank zu gelangen.

Die Einschaltung eines Energieberaters und eines unabhängigen Bauherrenberaters ist dabei auf jeden Fall sinnvoll und bereits in der Planungsphase zu empfehlen, Infos und Adressen dazu gibt es unter www.bsb-ev.de. Der Berater kann den Bauherrn bei der Auswahl und Beantragungen von Fördergeldern unterstützen. Während der Bauphase stellt eine baubegleitende Qualitätskontrolle sicher, dass die angestrebten Energiesparziele im gebauten Gebäude tatsächlich erreicht werden. Das ist nicht nur wichtig, um die künftigen Energiekosten niedrig zu halten, sondern auch eine Absicherung für die Förderung. Werden die Ziele verfehlt, die für die Erlangung der Fördergelder vorgeschrieben sind, können Gelder zurückverlangt werden. Dadurch kann das gesamte Finanzierungskonzept in Schieflage geraten. djd

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