Urteil Keine Rausgabe von E-Mail-Adressen
Gericht gibt Youtube recht
Archivartikel
Karlsruhe.Werden Raubkopien auf der Videoplattform Youtube hochgeladen, muss das Unternehmen lediglich Namen und Anschriften der Verantwortlichen herausgeben. Ein Kläger habe keinen Anspruch auf E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Man sei an eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gebunden, sagte
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© Mannheimer Morgen, Freitag, 11.12.2020