Besondere Schwere der Schuld
Festgestellt wurde die besondere Schwere der Schuld. Über eine Sicherungsverwahrung soll vor Ende der Haftzeit entschieden werden, sie wird zunächst vorbehalten. Laut Gericht hat der Jugendliche in der Untersuchungshaft angekündigt, einen Menschen töten zu wollen.
Der verletzte Schüler wird zeitlebens auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil er an einer dauerhaften Gehstörung leidet. Mit seinem Geständnis hatte der Angeklagte dem Opfer eine Befragung im Prozess erspart. Als Motiv nannte der 15-Jährige, er habe wissen wollen, wie es sich anfühlt, einen Menschen zu töten. Er habe auch sehen wollen, wie sich die anderen erschrecken. Das 20 Zentimeter lange Küchenmesser der Großmutter hatte der Gymnasiast am Vorabend in ein Tuch gewickelt und eingesteckt. Die Messerattacke an der Klosterschule endete erst, als die Waffe nach fünf Stichen abbrach. „Das sind alles Zeichen für eine Störung, eine fehlende Empathie“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schuppner.
Der Prozess fand wegen des Alters des Angeklagten hinter verschlossenen Türen statt. Für die Urteilsverkündung waren auch Medien zugelassen.
© Mannheimer Morgen, Mittwoch, 11.04.2018