Oberlandesgericht sieht bei tödlicher Kuhattacke Mitschuld des Opfers
Archivartikel
Innsbruck.Fünf Jahre nach der tödlichen Kuh-Attacke auf eine 45-jährige Wanderin aus Rheinland-Pfalz hat das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck ein Urteil der Vorinstanz teilweise korrigiert. Das OLG sehe nicht die volle Schuld beim Bauern, sondern gehe von einer 50-prozentigen Mitschuld des Opfers aus, erklärte Wigbert Zimmermann, OLG-Vizepräsident am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Dies bedeute,
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