Urteil Ausgaben für die Instandhaltung einer Immobilie dürfen nicht dem Mieter aufgebrummt werden – anders sieht es bei echten Verbesserungen aus
BGH schafft Klarheit bei Modernisierungskosten
Archivartikel
Karlsruhe.Erneuern Vermieter noch funktionstüchtige, aber schon in die Jahre gekommene Bauteile und Einrichtungen, dürfen sie dem Mieter nicht die vollen Kosten aufbrummen. Vor einer Mieterhöhung müsse der Anteil herausgerechnet werden, der der Instandhaltung dient, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Sonst würde dem Vermieter die Möglichkeit eröffnet, ohnehin in naher Zukunft
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© Mannheimer Morgen, Mittwoch, 12.08.2020