Fatale Signalwirkung
Archivartikel
Erkennbar als Arbeitnehmer der DB Regio postet ein Lokführer das Bild des KZ-Tors in Auschwitz auf seiner Facebook-Seite, das vom Arbeitsgericht Mannheim in Verbindung mit Flüchtlingen als "menschenverachtend" und "tabuüberschreitend" bezeichnet wird. Trotzdem hat der Eintrag keine Konsequenzen für den Mann: Seine Kündigung wird für unwirksam erklärt.
Ein befremdliches Urteil, das
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© Mannheimer Morgen, Samstag, 20.02.2016