Arbeitsgericht DB Regio darf Lokführer trotz "menschenverachtendem" Auschwitz-Eintrag auf Facebook nicht kündigen
Tabu verletzt und Job behalten
Archivartikel
Mannheim/Heidelberg.Das Arbeitsgericht Mannheim hat die Kündigung eines Lokführers durch die DB Regio für unwirksam erklärt. Obwohl Anton W. im Herbst vergangenen Jahres nach Ansicht des Gerichts ein "menschenverachtendes" und "tabuüberschreitendes" Bild auf seine Facebook-Seite gestellt hatte, hat der 37-Jährige seinen Arbeitsplatz nun wieder.
"Keine Gedanken gemacht"
Die Eingangstür des
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© Mannheimer Morgen, Samstag, 20.02.2016