Arbeitsrecht
Urteil zur Urlaubsvergütung
Archivartikel
Erfurt. Arbeitnehmern steht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts eine finanzielle Vergütung zu, wenn sie ihren Jahresurlaub wegen Krankheit nicht vor Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen konnten. Das Gericht änderte mit der Entscheidung von gestern seine bisherige Rechtsprechung. Der Neunte Senat begründete das mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die der bisherigen
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© Mannheimer Morgen, Mittwoch, 25.03.2009