Arbeit Richter wenden sich an Europäischen Gerichtshof
Wie lange gilt der Anspruch auf Urlaub?
Archivartikel
Erfurt.Um über die Dauer von Urlaubsansprüchen bei Arbeitnehmern mit Langzeitkrankheit urteilen zu können, hat das Bundesarbeitsgericht den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung gebeten. Es gehe dabei um mehr Klarheit darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfällt, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Die Bundesarbeitsrichter müssen
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© Mannheimer Morgen, Mittwoch, 08.07.2020