Coronavirus

Corona-"Lockdown light": Das ist ab Montag verboten

Ab Montag, 2. November, gelten in ganz Deutschland erneut drastische Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus'. Diese Bereiche des öffentlichen Lebens sind betroffen.

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(Symbolbild)

© Kay Nietfeld

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Die Ränge bleiben leer - Filmvorstellungen müssen ab sofort auf die heimische Couch verlegt werden. Auch Theater, Konzerthäuser und Museen bleiben geschlossen.

© Daniel Reinhardt

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Clubs und Diskotheken sind seit dem Frühjahr geschlossen. Das wird sich auch im November nicht ändern.

© Franziska Kraufmann

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Schließen müssen auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Friseursalons dürfen hingegen öffnen.

© Andrew Milligan

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Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Therme werden geschlossen.

© Agentur Nassner/Geiss

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Nicht erlaubt ist auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.

© Marius Becker

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Zu den Einschränkungen in Freizeiteinrichtungen zählen auch Bordelle - hier bleiben die Türen geschlossen.

© Sebastian Gollnow

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