Zum Artikel "Ungeeignet fürs Lehramt" vom 31. Juli:
Willi Müller, Mannheim: Nach diesem Artikel hat das Landes-Arbeitsgericht Brandenburg einen Bewerber für das Lehramt, weil er als Schwarzfahrer bestraft wurde, als charakterlich nicht geeignet für diesen Beruf eingestuft. Durchaus korrekt.
Anscheinend gehen in der Politik die Uhren anders. Der SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat als Mandatsträger des EU-Parlamentes 2004 sich in die Sitzungsliste eingetragen. Ist dann aber jedoch ohne Teilnahme sofort abgereist, erhielt dafür aber 262 Euro Sitzungsgeld (Focus 2/17).
Sofortige Entlassung
In der Privatwirtschaft wäre ein Mitarbeiter wegen eines solchen Vergehens sofort und fristlos wegen Arbeitszeitbetrugs entlassen worden, was auch jedes Gericht so gesehen hätte.
Da muss man sich doch die Frage stellen: Ist Herr Schulz für das angestrebte Amt eines Bundeskanzlers charakterlich geeignet?
Bei einem Mitglied der sogenannten rechten Parteien wäre das ein längeres Thema. Jedoch im Fall von Martin Schulz sind die Medien sehr, sehr zurückhaltend.
Preußische Wertmaßstäbe gelten wohl nicht mehr in Deutschland.